„Dies wäre eine wertvolle Unterstützung der internen Prüfung." Mit diesem Satz wandte sich die Pressestelle einer großen deutschen Elektronikkette in der vergangenen Woche an eine Redaktion, die angefragt hatte, warum sich auf dem Marktplatz des Hauses über hundert Angebote für Smartwatches finden ließen, die versprachen, den Blutzucker am Handgelenk zu messen. Gebeten wurde um die Suchergebnisse. Der Suchbegriff bestand aus zwei Wörtern, die Suche war öffentlich und für jeden ausführbar, und die Zahl der Treffer war nach der Anfrage binnen Stunden auf sieben gefallen.
Eine nicht-invasive Blutzuckermessung am Handgelenk existiert nicht. Mehrere große Hersteller forschen seit Jahren daran, bisher ohne Ergebnis; wer darauf angewiesen ist, sticht sich in den Finger oder trägt einen Sensor mit einem Faden unter der Haut. Die angebotenen Uhren messen daher nicht, sie zeigen an. Eine Untersuchung, die in einer medizinischen Fachpublikation erschien, wies das auf die einfachste denkbare Weise nach: Dieselbe Uhr lieferte an unterschiedlichen Tagen dieselben Werte, und sie lieferte sie auch dann, wenn sie nicht an einem Handgelenk saß, sondern an einer Banane. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kam bei einem Testkauf zum selben Befund. Gewarnt wird vor diesen Geräten seit Jahren, von französischen und belgischen Behörden, im europäischen Schnellwarnsystem, im Frühjahr auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Bemerkenswert an diesen Uhren ist nicht, dass sie versagen. Sie versagen nicht. Ein kaputtes Messgerät verhält sich unruhig, es schwankt, es widerspricht, es liefert gelegentlich Unsinn, der auffällt. Diese Uhren tun nichts dergleichen. Sie geben ruhige, plausible, stabile Werte aus, Tag für Tag, und genau diese Ruhe ist das Erkennungsmerkmal. Verkauft wird keine Messung, sondern die Form eines Ergebnisses: eine Zahl mit einer Nachkommastelle, ein Verlauf, eine beruhigende Farbe. Die Form ist billig herzustellen, die Messung dahinter nicht. Nachgeprüft wird selten, solange die Form stimmt.
Die zweite Hälfte der Geschichte spielt eine Ebene höher und hat dieselbe Bauart. Auf der Plattform der Elektronikkette funktionierte die Meldefunktion für Produkte über mehrere Tage nicht, mehrfache Versuche endeten in einer Fehlermeldung; das Unternehmen bestreitet eine generelle Störung. Bei einem großen Auktionsmarktplatz blieb eine testweise gemeldete Uhr liegen, bis die Presseanfrage kam. Ein dritter Händler antwortete binnen zweier Tage, man werde das gemeldete Produkt vorerst nicht entfernen. Es ist nicht so, dass keine Zuständigkeit bestanden hätte. Sie bestand, war beschrieben, verlinkt und im europäischen Recht für digitale Dienste sogar vorgeschrieben.
Was tatsächlich wirkte, war ein anderer Weg. Nach der Presseanfrage verschwanden Dutzende Angebote, die Meldefunktion lief wieder, und ein Haus kündigte einen zusätzlichen Qualitätscheck für künftige Einträge an, dessen Wirksamkeit von außen niemand überprüfen kann. Damit hat die Abhilfe exakt die Struktur des Mangels, den sie beheben soll: ein Ergebnis ohne nachvollziehbare Messung, in guter Form vorgetragen. Der vorgesehene Meldeweg prüft, ob ein Produkt gegen Regeln verstößt. Der wirksame Weg prüft, ob jemand zusieht. Beides sind Verfahren, nur misst das zweite etwas anderes als das, was draufsteht.
In der Untersuchung steht ein Detail, das leicht zu überlesen ist: Die Uhr zeigte an verschiedenen Tagen denselben Wert. Für ein Messgerät ist das ein vernichtender Befund. Für jemanden, der sich das Gerät morgens anlegt, weil er wissen will, ob alles in Ordnung ist, sieht es aus wie die beste Nachricht, die ein Tag zu bieten hat.
